2Fast ist Jobrad-Partner


Sparen Sie bares Geld durch den Steuererlass für Diensträder!

Firmen, die etwas auf Ihr Image halten, bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Nutzung von Dienstfahrrädern.

Das zahlt sich aus und ist gut für beide, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

 

Mit dem Steuererlasses für Diensträder profitieren Arbeitnehmer direkt und unmittelbar bei Nutzung dieses Instruments. Das Dienstwagenprivileg gilt auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. So kommen Sie bequem an Ihr Traumrad.

Leisten Sie sich Ihr Wunschrad und sparen Sie dabei noch Steuern!

 

Das Dienstfahrrad-Konzept JobRad für Arbeitnehmer ermöglicht es jedem Mitarbeiter, sein Wunschrad bequem über die monatliche Gehaltsabrechnung zu bezahlen und dabei gleichzeitig bares Geld zu sparen.

 

Selbständig? Kein Problem - Nach der neuesten Regelung lässt sich auch ein Dienstfahrrad für Selbständige finanzieren. Sprechen Sie uns an.

 

Erfahren Sie mehr unter www.jobrad.org